§ 1 Leistungserbringung
Die vereinbarten Beratungsleistungen werden im Rahmen einer 40- Stunden- Woche, werktags Mo. – Do. zwischen 08:00 und 20:00 Uhr erbracht. Weitere Leistungen außerhalb dieser Zeiten sind gesondert zu vereinbaren/zu vergüten. Bei einer Vor- Ort- Tätigkeit beim Auftraggeber, stellt dieser dem Auftragnehmer einen geeigneten Arbeitsplatz inkl. Telefon und Internetzugang (LAN/WLAN) zur Verfügung, an dem auch Unterlagen, Dokumentationen, Datenträger etc. (verschlossen) gelagert werden können. Der Kunde stellt bei Bedarf alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang und auf seine Kosten zur Verfügung. Er verpflichtet sich jederzeit (innerhalb der üblichen Arbeitszeiten) kostenfrei Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen Informationen zu verschaffen und rechtzeitig über relevante Änderungen/Neuerungen zu informieren.
§ 2 Leistungsvergütung
Die Vergütung der Beratungsleistungen
wird entsprechend der geleisteten Stunden berechnet. Es gilt ein
kalendermonatlicher Abrechnungszyklus, wobei Rechnungen binnen einer Frist von
14 Tagen ohne Abzug zu zahlen sind. Im Fall wesentlicher, Auftraggeberseitiger
Änderungen der Leistungsvorgaben (etwa der Zielsetzung der angestrebten Lösung
oder der einzusetzenden Systemkomponenten) sind die Vereinbarungen über Termine
und Vergütung der geänderten Leistung entsprechend anzupassen. Bis dahin
erbrachte Leistungen sind in jedem Falle zu vergüten. Können Bearbeitungs- oder
Beratungsleistungen vom Auftragnehmer, aus nicht von ihm zu vertretenden
Gründen, nicht erbracht werden, kann er diese dennoch zur Abrechnung bringen.
Ersparte Aufwendungen sind hier jedoch abzuziehen. Nicht zu vertreten hat der
Auftragnehmer insbesondere: höhere Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation/des LAN/der
Stromversorgung etc.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
(z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen
durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.). Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt unverzüglich anzeigen.
§ 3 Kündigung
Beide Vertragsparteien können diesen Vertrag jeweils zum Ende eines Quartals mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich kündigen. Die bis zur Kündigung von dem Auftraggeber erteilten und vom Auftragnehmer angenommenen und im Leistungsschein festgelegten Aufträge, bleiben unabhängig von der Kündigung bis zu ihrer Ausführung wirksam, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf die Ausführung verzichtet. Kommt eine Vertragspartei ihren wesentlichen Pflichten aus dem Beratungsvertrag auch nach entsprechender Aufforderung nicht nach, so ist der jeweils andere Teils zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zu den wesentlichen Pflichten gehören insbesondere auch die in § 1 genannten. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung unberührt.
§ 4 Eigentum an Unterlagen zu Beratungsleistungen/Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer übereignet alle Unterlagen und sonstigen Materialien dem Auftraggeber, die er im Rahmen der Erbringung der Beratungsleistung erarbeitet. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Beratungsvertrages durch ordentliche oder fristlose Kündigung gem. § 4. Dem Auftragnehmer steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung der Beratungsleistung zu. Unterlagen, die der Kunde dem Auftragnehmer zur Vorbereitung oder Durchführung der Beratungsleistungen übergibt oder zur Verfügung stellt, verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.
§ 5 Schutzrechte, Freistellung und Geheimhaltung
Soweit Schutzrechte jeder möglichen Art im Rahmen der Beratung entstehen, stehen sie dann dem Auftragnehmer zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit des Auftragnehmers begründet wurden. Dem Auftraggeber steht insoweit ein nicht gesondert zu vergütendes, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung des Auftragnehmers, auf Dritte übertragbares Recht auf Nutzung dieser Unterlagen zu. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber aus der Verletzung von Schutzrechten an im vertraglichen Umfang genutzter Software frei. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieses Abkommens von einer Vertragspartei der anderen übergeben werden, sind eindeutig als vertraulich zu bezeichnen. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind zu beachten. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmensbereichs des Empfängers bleibt ausgeschlossen. Dem Empfänger ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht gestattet, Unterlagen vertraulicher Informationen ganz oder teilweise, gleich in welcher Art, zu kopieren. Nach Beendigung eines jeweiligen Auftrags ist der Empfänger verpflichtet, die Unterlagen mit vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei zurückzugeben.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen von garantierter Beschaffenheit sowie für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Übrigen ist jede Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden. Die Haftung wird beschränkt auf die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung (z.Z. 200 000, 00 EUR jährlich). Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung für nicht vorhersehbare Schäden.
§ 7 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist Flensburg soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
§ 8 Allgemeine Sonstige Bestimmungen
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Im Beratungsvertrag und diesen AGBs sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen des Beratungsvertrages bedürfen der Schriftform und sind nur in Bezugnahme auf den Beratungsvertrag wirksam und sind beiderseitig zu unterzeichnen. Abweichungen in AGBs des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen Abweichungen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die zugehörigen Nachträge zum Beratungsvertrag sind bei Unterzeichnung Bestandteil des vorliegenden Vertrags. Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs/des Beratungsvertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich im Beratungsvertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.